FAQ zur Einzelmesseförderung

Welches Ziel verfolgt die Einzelmesseförderung?

Das Ziel der Förderung besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit von Berliner Galerien durch ihre Internationalisierung zu stärken und sie bei der Ausrichtung auf internationale Märkte zu unterstützen. Ferner müssen diese Kunstmessen als Messetermine vom Bundesverband Deutscher Galerien e.V. gelistet sein (https://www.bvdg.de/messetermine). Messen, die in Deutschland (ohne Ausrichtung auf internationale Märkte) oder virtuell stattfinden, sind nicht zuwendungsfähig.


Was wird gefördert?

Gefördert werden die bei einer Messeteilnahme anfallenden Mietkosten für einen Messestand. Weitere der Galerie im Zusammenhang mit einer Messeteilnahme entstehende Kosten, wie z.B.  Ausgaben für Transporte, Versicherungen oder Unterkunft und Verpflegung, sind nicht förderfähig.


Wie hoch ist der Förderungsbeitrag?

Die Einzelmesseförderung bezuschusst Mietkosten bis zu 50% der jeweiligen Messeteilnahme. Die Höchstgrenze der Förderung beträgt 12.000 EUR.
Die Mindesthöhe der Gesamtausgaben für die Messeteilnahme beträgt 10.000 EUR.
Pro Kalenderjahr werden maximal zwei Messeteilnahmen gefördert.


Wer kann einen Antrag auf Einzelmesseförderung stellen?

Es dürfen alle in Berlin ansässigen Galerien einen Antrag stellen, die:
– seit mindestens drei Jahren bestehen
– hauptberuflich den Galeriebetrieb führen
– eine Rechtsform inne haben
– einen KMU Status tragen (kleine und mittlere Unternehmen)
– ein regelmäßiges Ausstellungsprogramm haben


Wie oft darf ein Antrag gestellt werden?

Es gibt keine Beschränkung für die Anzahl von Antragsstellungen. In einem Kalenderjahr werden aber nur bis zu zwei Messeteilnahmen gefördert.


Wann muss ein Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Messe bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft gestellt werden. Es muss eine verbindliche Anmeldung bzw. Zusage zur Messeteilnahme vorliegen.


Wie wird ein Antrag gestellt?

Das elektronisch bereitgestellte Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden. Dieses finden Sie unter www.berliner-galerien.de/sites/default/files/downloads/antragsformular_… Diesem Formular müssen alle geforderten Unterlagen beigefügt werden.
Der Antrag muss in deutscher Sprache gestellt werden. Im Original anderssprachige Dokumente können auch zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Für den Antrag wird eine Identifikationsnummer benötigt. Diese kann bei der Senatsverwaltung für Finanzen unter https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/transparenz/transparenzda... beantragt werden. Mit der Identifikationsnummer wird die Registrierung in der Transparenzdatenbank (www.berlin.de/transparent) dokumentiert.

Einzelunternehmen sind nicht dazu verpflichtet, sich in der Transparenzdatenbank zu registrieren. Der Vermerk zur Geschäftsform im Antragsformular ist ausreichend. Natürliche Personen erhalten, unter Vorbehalt der weiteren Prüfung durch die zuwendungsgebende Stelle, auch ohne Registrierung in der Transparenzdatenbank Zuwendungen.


Wo wird ein Antrag gestellt?

Die Übersendung des ausgefüllten Antragsformulars samt Anlagen ist bitte in geeignetem Dateiformat (PDF) an lvbg@berliner-galerien.de zu richten. Im Anschluss der formalen Antragsprüfung durch den Landesverband, wird der Antrag zur finalen Förderentscheidung an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe übermittelt.


Was ist eine De-minimis-Beihilfe?

Bei der Einzelmesseförderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe.
De-minimis-Beihilfen sind staatliche Unterstützungsmaßnahmen, die von einem EU-Mitgliedstaat an Unternehmen gewährt werden. Derzeit liegt die Obergrenze von De-minimis Beihilfen bei insgesamt 200.000 EUR pro Unternehmen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren.
Im Antragsformular sind Angaben über die Art und Höhe aller De-minimis-Beihilfen der letzten zwei Jahre und des laufenden Kalenderjahres zu machen. Es sind auch beantragte De-minimis Beihilfen anzugeben, die noch nicht bewilligt worden sind.


Welche Dokumente müssen für den Antrag eingereicht werden?

– ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular inkl. Anlagen
– Kopie der Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
– Unterschriebene allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
– eine Beschreibung der geplanten Messeteilnahme (Internationalisierungsbeschreibung, max. zwei Seiten)
– Messeteilnahmebestätigung


Welche Messeteilnahmen werden gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Teilnahmen an Messen, die in der Liste Messetermine vom Bundesverband Deutscher Galerien e.V. (BVDG) aufgeführt werden. Diese Übersicht des BVDG finden Sie unter: www.bvdg.de/messetermine
Teilnahmen an Messen in Berlin oder an Messen in Deutschland ohne Bezug zu internationalen Märkten sowie virtuelle Messen werden nicht gefördert.


Welche Bedingungen gelten für eine Einzelmesseförderung?

Die Förderung kann nicht gewährt werden, wenn die Standmiete bereits durch andere öffentliche Fördermittel unterstützt wird.
Weitere Drittmittel zur Förderung anderer Kosten, die im Zusammenhang mit der Messeteilnahme entstehen, müssen im Antrag angegeben werden.


Wie und wann geschieht die Auszahlung der Fördermittel?

Die Fördermittel werden ausgezahlt, sobald Sie die bezahlten Rechnungen im Original eingereicht haben.


Was beinhaltet der Abschlussbericht zur Förderung?

Nach der Förderung muss ein kurzer, schriftlicher Abschlussbericht elektronisch bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft eingereicht werden. Der Abschlussbericht soll beschreiben, wie die Teilnahme an der Messe verlaufen ist und welche Ergebnisse die Messeteilnahme gebracht hat. Im Einzelnen soll der Bericht folgende Punkte enthalten:
– Umsetzungsgrad der Einzelmaßnahme
– Anzahl der neuen Geschäftskontakte


Welche Unterlagen müssen mit dem Abschlussbericht eingereicht werden?

Zusätzlich zum Abschlussbericht muss ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erstellt werden. Dieser Nachweis stellt die geplanten Ausgaben und die tatsächlich abgerechneten Ausgaben gegenüber.


 

 

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